Corona - Ihre Gesundheit ist uns wichtig!

Damit Sie und wir gesund durch die Krise gehen, gilt bei allen vhs-Kursen unser Hygienekonzept mit den entsprechenden Verhaltensregeln.

Wir bitten Sie, diese strikt einzuhalten.

Hygieneschutzkonzept zur Durchführung von vhs-Kursen

(Stand: 04.03.2022)

Verhaltensregeln für Teilnehmer und Kursleiter*

A Betreten des Unterrichtsgebäudes vor Unterrichtsbeginn

  • Mit Betreten des Unterrichtsgebäudes gilt für Kursteilnehmer und Lehrpersonal Maskenpflicht. Als Standard sind FFP2-Masken vorgeschrieben.
  • Gruppenbildung im Eingangsbereich ist zu vermeiden.
  • Bitte vor Unterrichtsbeginn bereitstehende Handdesinfektionsmittel verwenden oder Hände waschen (Toiletten).

B Einhaltung der 3G-Regel

 Es gilt die 3 G-Regel. Der jeweilige Status (geimpft, genesen, getestet) ist folgendermaßen nachzuweisen und durch die vhs/Kursleiter*innen zu überprüfen:

Geimpft

  • Nachweis in Papierform (z.B. Impfpass oder Impfzertifikat) oder in digitaler (z.B. in der Corona-Warn-App oder CovPass-App) Form. Der Geimpft-Status gilt ab Tag 15 nach der Zweitimpfung. Nachweise sind nur in Kombination mit dem Personalausweis/ Pass gültig.

Genesen

  • Allgemein ist ein Genesenenzertifikat bis zu 180 Tage/ 6 Monate nach Genesung gültig.Digitaler Nachweis des Genesenenzertifikats in der Corona-Warn-App oder CovPass-App.
  • Digitaler Nachweis des Genesenenzertifikats in der Corona-Warn-App oder CovPass-App.PCR-Befund eines Labors, Arztes, Testzentrums, einer Teststelle (mind. 28, max. 180 Tage alt).
  • PCR-Befund eines Labors, Arztes, Testzentrums, einer Teststelle (mind. 28, max. 180 Tage alt).Ärztliches Attest, Absonderungsbescheinigung, weitere behördliche Bescheinigungen mit Angaben zur Testart (PCR) und Testdatum/Meldedatum.
  • Ärztliches Attest, Absonderungsbescheinigung, weitere behördliche Bescheinigungen mit Angaben zur Testart (PCR) und Testdatum/Meldedatum.

Getestet

Teilnehmer können…

  • einen Test mit Testnachweis mitbringen, bspw. von Apotheke oder anderen Anbietern
  • einen mitgebrachten Schnelltest unter Aufsicht in der Volkshochschule machen. Dieser gilt nur in der vhs und es werden keine Nachweise ausgestellt!

  C Verhaltensregeln während des vhs-Kurses

  • Mit Einnehmen des Sitzplatzes oder der Übungsposition (z.B. bei Gesundheitskursen) können die Masken abgenommen werden.
  • Jedes Umhergehen am Unterrichtsort verpflichtet zum Aufsetzen der Maske und zum Einhalten der geltenden Abstandsregeln (Mindestabstand 1,5 m).
  • Zur Einhaltung der Abstandsregeln in bestuhlten Kursräumen dürfen Teilnehmer nur an entsprechend markierten Stellen Platz nehmen. Das Verrücken von Tischen ist untersagt! Alternativ sorgt die Kursleitung für entsprechende Sitzabstände.
  • NEU: Bei Gesundheits- und Bewegungskursen darf der Mindestabstand von 1,50 m, soweit dieser durch Übungsschritte oder Bewegungsabläufe nicht eingehalten werden kann, unterschritten werden.
  • Es dürfen ausschließlich eigene Stifte, Blöcke und sonstiges Unterrichtsmaterial verwendet werden. Ebenso müssen Sportutensilien und -geräte (z.B. Matten, Bänder, Handtücher, etc.) von den Teilnehmern selbst mitgebracht werden und dürfen keinesfalls weitergereicht werden.
  • Der Unterrichtsraum ist in Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft gut durchzulüften. Mindestanforderung: 10 Minuten lüften je 45 Minuten Unterricht.

  D Toilettengang

  • Die Toiletten dürfen grundsätzlich nur einzeln betreten werden.
  • Es sind die Aushänge zur Einhaltung der allgemeinen Hygienerichtlinien (richtiges Händewaschen) zu beachten.

  E Pausenregelung

  • Für Toilettengänge während der Pausen gilt Punkt C.
  • Teeküchen und Sitzgelegenheiten außerhalb der Unterrichtsräume dürfen während der Coronakrise nicht benutzt werden.
  • Während der Pausen besteht für Kursteilnehmer und Lehrkräfte Maskenpflicht und die Pflicht zum Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 m.
  • Die Kursleiter sind verpflichtet, für die Einhaltung der Pausenregeln zu sorgen.
  • Finden mehrere vhs-Kurse gleichzeitig statt, ist auf versetzte Pausenzeiten zu achten.

  F Unterrichtsende

  • Nach dem Ende des vhs-Kurses ist das Unterrichtsgebäude unter Einhaltung der Abstandsregeln und der Maskenpflicht unmittelbar zu verlassen.
  • Kursleiter desinfizieren Tische und Stuhlarmlehnen sowie verwendete Lehrmittel, wenn diese zum allgemeinen Gebrauch zur Verfügung standen. > siehe Desinfektionsset im Kursraum!

  G Sonstiges

  • Sämtliche Aushänge zu Hygieneschutzmaßnahmen sind von Teilnehmern und Kursleitern zu beachten und gewissenhaft zu befolgen.
  • Die Husten- und Niesetikette ist von Teilnehmern und Lehrern jederzeit einzuhalten.
  • Bei coronatypischen Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinns, Hals- und Gliederschmerzen, etc.) sind Kursteilnehmer verpflichtet, dem Unterricht fernzubleiben. Kursleiter mit Corona-Symptomatik sind angehalten, die vhs-Geschäftsstelle rechtzeitig zu informieren.

* der einfacheren Darstellung wegen wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung (z.B. Teilnehmerin/ Teilnehmer oder Kursleiterin / Kursleiter) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung durchweg für w/m/d/.


nach oben

Volkshochschule des Landkreises
Freyung-Grafenau

Frauenberg 17
94481 Grafenau

E-Mail & Internet

E-Mail
Kontaktformular

Telefon & Fax

Telefon: 08551/57-3300
Fax: 08551/57-4519

Kontakt & Anfahrt

Anfahrt
Öffnungszeiten

© 2024 Konzept, Gestaltung & Umsetzung: ITEM KG