Anmeldung
Zu allen Kursen, Vorträgen und Veranstaltungen ist – soweit nicht anders mitgeteilt - eine Anmeldung erforderlich. Sie kann telefonisch, schriftlich (per Brief, Telefax, E-Mail oder per Internet), persönlich in der Geschäftsstelle oder durch Eintragung in die von den Kursleitern ausgehändigten Anmeldelisten für Folgekurse erfolgen. Bei Kursen mit beschränkter Teilnehmerzahl, zählt die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.
Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags.
Beachten Sie bitte, dass Teilnehmer nach erfolgter Anmeldung keine schriftliche Anmeldebestätigung zugesandt bekommen. Angemeldete Teilnehmer werden nur bei Änderungen kontaktiert.
Es gelten die zu dem Zeitpunkt der Anmeldung im jeweils gültigen Semesterprogramm veröffentlichten Kurbeschreibungen, Kursdaten und Teilnehmerbeiträge. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die Kursleitung ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Erteilung von Zusagen nicht berechtigt.
Ermäßigung
Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten auf Antrag mit Ausweis bzw. Nachweis vor Kursbeginn 20% Nachlass auf den Teilnehmerbeitrag. Bei Studienreisen, Kulturfahrten und Kursen, die über Kooperationspartner angeboten werden, werden keine oder nur die dort geltenden Ermäßigungen gewährt.
Bezahlung
Der vereinbarte Teilnehmerbeitrag wird nach Kursbeginn fällig. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird dem Teilnehmer die Fälligkeit per Vorabinformation (Pre-Notification), spätestens zwei Kalendertage vor Fälligkeitstermin schriftlich mitgeteilt. Die jeweiligen Gebühren entnehmen Sie bitte der Kursauschreibung. Für Kurstermine, die Sie nicht wahrnehmen erhalten Sie keine Erstattung.
Rücktritt vom Vertrag
Die Volkshochschule Freyung-Grafenau kann vom Vertrag zurücktreten:
Für einen Rücktritt des Teilnehmers von einem Kurs gelten grundsätzlich folgende Bedingungen:
Ferien / kursfreie Zeit / Unterrichtsausfall
Es gibt keine einheitliche Regelung der kursfreien Zeiten. Kurstermine erfragen Sie bitte bei der Volkshochschule oder bei Ihrer Kursleitung.
Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Lehrkraft), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.
Steuervergünstigungen
Die Teilnahmegebühren der vhs können als „Werbungskosten“ geltend gemacht werden, sofern sie der beruflichen Fort- und Weiterbildung dienen.
Kooperationspartner
Die Volkshochschule arbeitet mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen. Für über Kooperationspartner angebotene Kurse, Seminare, Lehrgänge, Veranstaltungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der betreffenden Unternehmen. Bei über die vhs vermittelten Studienreisen, treten allein die durchführenden Reiseunternehmen als Veranstalter im Sinne des Reisevertragsrechtes auf.
Förderungsmöglichkeiten für Soldaten
Unter bestimmten Voraussetzungen können Soldaten eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erhalten. Informieren Sie sich beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr an Ihrem Standort.
Schadenshaftung
Für Schäden jedweder Art, Unfälle, Verletzungen, Diebstähle usw., die den Teilnehmern vor, während und nach den Veranstaltungen zustoßen, übernimmt die Volkshochschule keine Haftung. Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen der Volkshochschule erfolgt auf eigene Gefahr! Es besteht keine Teilnehmer-Unfallversicherung. Teilnehmer mit gesundheitlichen Problemen und Einschränkungen verpflichten sich, eine Kursteilnahme, insbesondere im Fachbereich Gesundheit, mit dem behandelnden Arzt abzustimmen. Die Teilnahme an Vorträgen, Seminaren und Kursen aus dem Fachbereich Gesundheit ersetzen keinesfalls den Arztbesuch!
Urheberschutz
Fotografien, Bandmitschnitte und digitale Aufnahmen jeder Art sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. In den Kursen gestelltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs nicht vervielfältigt werden.
Unterrichtsräume
Die Volkshochschule genießt in den von ihr benutzten Räumen – soweit diese nicht selbst angemietet wurden- lediglich Gastrecht. Es wird deshalb gebeten, die Einrichtungen schonend zu behandeln und den Lehrsaal bei Unterrichtsende aufgeräumt zu verlassen. In allen Unterrichtsräumen besteht striktes Rauchverbot. In Schulen gilt auf dem gesamten Gelände absolutes Rauchverbot.
Lehrplanänderung
Die Volkshochschule des Landkreises Freyung-Grafenau behält sich Lehrplanänderungen und Irrtum vor. Veranstaltungen, die bei Drucklegung noch nicht feststanden, werden in der Tagespresse oder im Internet veröffentlicht.
Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Teilnehmer/ -innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
Volkshochschule des Landkreises
Freyung-Grafenau
Frauenberg 17
94481 Grafenau
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